Wie Lern mit Ben entstanden ist
Lern mit Ben ist mein persönliches Projekt. Die Ideen und das Fachwissen stammen von mir – bei der Umsetzung arbeite ich konsequent mit generativer KI.
Kurz gesagt
Ich habe Lern mit Ben nicht von einer Agentur entwickeln lassen und auch nicht auf klassische Art Zeile für Zeile programmiert. Die gesamte digitale Umsetzung entstand im laufenden Austausch mit generativen KI-Werkzeugen. Was daraus wird und was schliesslich online geht, entscheide aber immer ich.
Die Grundlage kommt von mir
Am Anfang stehen meine eigenen Ideen, Erfahrungen und Unterlagen. Ich bestimme, was eine App können soll, welche Inhalte fachlich wichtig sind und wie sie Lernenden helfen kann. Die KI setzt diese Vorgaben mit mir zusammen um.
Ich prüfe die Ergebnisse, teste die Funktionen, ändere Formulierungen und lasse nachbessern, wenn etwas nicht stimmt. KI ist für mich ein Werkzeug – die Entscheidungen und die Verantwortung bleiben bei mir.
Wobei mir KI hilft
Vor allem dabei, aus einer Idee eine funktionierende Anwendung zu machen. Dazu gehören:
- Programmierung und technische Umsetzung,
- Entwürfe für Texte, Erklärungen und Gestaltung,
- Fehlersuche und Verbesserungen sowie
- Varianten, bis eine Lösung im Alltag wirklich brauchbar ist.
Das spart mir viel Zeit und macht Projekte möglich, die ich allein in diesem Umfang nicht umsetzen könnte. Trotzdem kann auch nach einer Prüfung noch ein Fehler durchrutschen.
Warum ich das offen sage
KI gehört zur Entstehung von Lern mit Ben – deshalb möchte ich sie nicht verstecken. Schon auf der Hauptseite weise ich darauf hin. Hier erkläre ich etwas genauer, was das in der Praxis bedeutet.
Mir geht es dabei nicht um ein Warnschild und auch nicht darum, jede Seite mit einem grossen Hinweis zu überdecken. Wer wissen möchte, wie die Apps entstanden sind, soll die Information aber leicht finden können.
Das kleine KI-Label
Das Label verwendet das frei verfügbare schwarz-weisse Basissymbol der EU. Ich habe das Symbol selbst nicht verändert, sondern nur einen Rahmen und einen passenden deutschen Begleittext im Lern-mit-Ben-Stil ergänzt.
Es ist eine freiwillige Information, kein Gütesiegel und keine EU-Zertifizierung. Auch Fehlerfreiheit kann ein solches Label natürlich nicht versprechen.
Für die späteren App-Footer ist bewusst eine zurückhaltende Variante vorgesehen: klein, einfarbig und leicht transparent. Erst wenn man mit der Maus darüberfährt oder das Label per Tastatur auswählt, erscheinen die Farben.
Was die Regeln dazu sagen
Europäische Union
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzregeln aus Artikel 50 des EU AI Act. Anders als es manchmal verkürzt dargestellt wird, muss aber nicht jeder Inhalt gekennzeichnet werden, an dem KI beteiligt war. Für Betreiber geht es vor allem um Deepfakes und um Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Bei redaktionell geprüften Texten mit einer verantwortlichen Person greift diese Textpflicht nicht.
Auch die neuen EU-Symbole sind freiwillig. Sie können bei einer Kennzeichnung helfen, sind aber für sich allein kein Nachweis, dass sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Schweiz
In der Schweiz gibt es zurzeit keine allgemeine Pflicht, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen. Der Bund erarbeitet bis Ende 2026 Vorschläge für neue Regeln, unter anderem zur Transparenz. Wie diese am Ende aussehen werden, ist noch offen.
Meine Kennzeichnung ist deshalb eine freiwillige Entscheidung – nicht etwas, das ich aufgrund einer heutigen Schweizer Vorschrift tun müsste.
Etwas stimmt nicht?
Wenn dir in einer App ein fachlicher Fehler, eine unklare Erklärung oder ein technisches Problem auffällt, schreib mir bitte an hallo@samuelbaer.ch. Solche Rückmeldungen helfen mir, Lern mit Ben besser zu machen.
Wie personenbezogene Daten behandelt werden, steht in der Datenschutzerklärung und – soweit vorhanden – in den Hinweisen der einzelnen Apps.
Offizielle Quellen zur rechtlichen Einordnung
- EU-Kommission: EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
- EU-Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 (englisch)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 – EU AI Act
- Bundesamt für Justiz: Künstliche Intelligenz und Schweizer Regulierungsarbeiten
- Bundeskanzlei: Stand der KI-Regulierung in der Schweiz
Zuletzt geprüft und aktualisiert: 12. August 2026